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Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO in 20 Fragen und Antworten
Übergang in Umsatzsteuer-Sonderprüfung ohne Vorankündigung möglich
Zum erhielt der Fiskus mit der Kassen-Nachschau eine weitere Möglichkeit zur Prüfung der ordnungsgemäßen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Bareinnahmen und -ausgaben. Dabei kann die Kassen-Nachschau unverzüglich und ohne Vorankündigung in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder eine Betriebsprüfung übergehen, wenn der Prüfer Mängel feststellt, die erhaltenen Auskünfte unklar sind oder sich der Unternehmer weigert, Informationen herauszugeben. Da Finanzämter derzeit verstärkt die Bargeldbranche kontrollieren, sollte der Steuerberater seine Mandanten auf die wichtigsten Eckpunkte rund um die Kassen-Nachschau hinweisen und sie informieren, wie sie sich verhalten sollten, wenn der Finanzbeamte unangekündigt erscheint. Der folgende Beitrag formuliert die wichtigsten 20 Fragen und Antworten, die sich insbesondere Unternehmen mit Bareinnahmen und deren Steuerberater stellen.
I. Gesetzliche Grundlage
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. wurde die Kassen-Nachschau als eigenständiges Verfahren zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben in § 146b AO verankert. Seit dem