Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rolle rückwärts bei der Schenkungsteuer und verdeckten Gewinnausschüttungen an nahestehende Personen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAG-81924 Die schenkungsteuerlichen Folgen verdeckter Gewinnausschüttungen sind seit längerem Gegenstand einer sehr kontrovers geführten Diskussion. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung schien nur noch die Frage ungeklärt zu sein, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Zahlungen an eine dem Gesellschafter nahestehende Person zugleich eine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an die nahestehende Person sein kann (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Mit drei nahezu wortgleichen Urteilen v. - II R 54/15 NWB SAAAG-70590, II R 32/16 NWB BAAAG-70587, II R 42/16 NWB VAAAG-70589 hat der BFH diese Frage aktuell mit einem klaren Nein beantwortet. Insoweit handelt es sich um eine konsequente und richtige Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung.
Ausführlicher Beitrag s. .
Obiter dictum des BFH: [i]Abkehr von früherer BFH-Rechtsprechung Leider sah sich der BFH aber zugleich zu dem Hinweis genötigt, dass er von seiner bisherigen Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 (, BStBl 2008 II S. 258) abweichen wird und nun doch eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an die ihm nahestehende Person für möglich hält (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). In der Begründung tut sich der BFH sichtlich schwer. Die Entscheidungsgründe lassen insbesondere ...