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Pauschalierung der Vorsteuer
[i]Vanheiden, Vorsteuerpauschalierung, infoCenter NWB QAAAA-41728 Der Gesetzgeber hat für bestimmte Unternehmer die Möglichkeit eröffnet, den Vorsteuerabzug nicht nach den allgemeinen Grundsätzen des § 15 UStG geltend zu machen, sondern pauschal nach sog. Durchschnittssätzen zu ermitteln. Der Beitrag stellt die einzelnen Möglichkeiten der Pauschalierung dar und weist auf buchungstechnische Besonderheiten sowie auf die Änderungen zur Erfassung der Vorsteuer ab 2018 hin.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Allgemeine Grundsätze nach § 15 UStG
[i]Vanheiden, Vorsteuerabzug, infoCenter NWB MAAAA-41725 Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG als Regelfall des geltenden Umsatzsteuerrechts ist an hohe formale Anforderungen gebunden – ein Unternehmer kann Vorsteuerbeträge insbesondere nur dann geltend machen, wenn ihm eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Der Vorsteuerabzug nach allgemeinen Durchschnittssätzen beinhaltet demgegenüber eine Sonderregelung, die kleineren Unternehmern das Besteuerungsverfahren erleichtern soll. Diese Unternehmer können einen festgesetzten Prozentsatz ihres Umsatzes als Vorsteuerbetrag abziehen. Ziel der Pauschalierung ist, den in Betracht kommenden Unternehmer von Formalien wie Aufzeichnungspflichten und Vorsteuerbelegprüfung zu entlasten.
[i]Sonderregelung für kleine Unternehmen Das UStG kennt – als sog. Du...