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Steuerrecht | Einheitsbewertung und Grundsteuer verfassungswidrig
Die sog. Einheitsbewertung, die die Grundlage für die Grundsteuer ist, ist nach einem Urteil des BVerfG verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss spätestens bis zum eine Neuregelung treffen; bis zu diesem Zeitpunkt darf das bisherige Recht noch angewendet werden. Kommt es zu einer Neuregelung, darf das bisherige Recht außerdem noch fünf Jahre lang, längstens aber bis zum angewendet werden.
Meier, Einheitsbewertung, infoCenter NWB BAAAB-05659.
Geißler, Grundsteuer, infoCenter NWB MAAAB-40737.
Eisele, Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer verfassungswidrig, NWB 18/2018 S. 1299 NWB VAAAG-81255.