Arbeitshilfe April 2019

Im Falle einer unentgeltlichen Anteilsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG hat der Neugesellschafter den Bestand des Altgesellschafters an Über- und Unterentnahmen und verbleibenden Verlusten fortzuführen?

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Revision der Klägerin: In welcher Reihenfolge sind Einlagen, Entnahmen und Verluste bei der Berechnung der Hinzurechnungsbeträge nach § 4 Abs. 4a EStG zu verrechnen? - Liegt in der Nichtberücksichtigung von Unterentnahmen aus vor dem endenden Wirtschaftsjahren eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung? - Hat im Falle einer unentgeltlichen Anteilsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG der Neugesellschafter den Bestand des Altgesellschafters an Über- und Unterentnahmen und verbleibenden Verlusten fortzuführen? - Revision des Finanzamts: Stellt eine kreditfinanzierte Einlage eines Kommanditisten keine Einlage im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB BAAAG-81950