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Online-Nachricht - Mittwoch, 02.05.2018

Gesetzgebung | Neuregelungen im Mai 2018 (Bundesregierung)

Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung sollen die persönlichen Daten von EU-Bürgern künftig besser geschützt werden. Bei Gericht können Tonübertragungen für Journalisten zugelassen werden. Schließlich wird auch der Naturschutz verbessert. Auf diese Neuregelungen macht die Bundesregierung aufmerksam.

Datenschutz

Ab dem gilt in Deutschland und der gesamten Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU gewährleistet. Zugleich wird das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gestärkt. Die Betroffenen erhalten mehr Kontrolle und Transparenz bei der Datenverarbeitung. Ergänzend tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft.

Weitere Informationen: Datenschutzgrundverordnung und Das Datenschutzrecht wird neu strukturiert

Justiz

  • Seit dem können Tonübertragungen einer Verhandlung sowie der Urteilsverkündung in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das erleichtert die Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung.

    Weitere Informationen: Gesetz Medienöffentlichkeit

  • Das Bundeskriminalamt wird neu und zukunftssicher aufgestellt. Seine Rolle als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens und als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit wird gestärkt.

    Weitere Informationen: Neuausrichtung Bundeskriminalamt

Umweltschutz

Seit 1. April dürfen Höhlen und Stollen in der Natur nicht mehr zerstört werden. Nach den Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz sind Höhlen und Stollen nun "geschützte Biotope". Die Lebensräume von Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Insekten können so erhalten werden. Bereits seit letztem Jahr ermöglicht das neue Gesetz einen besseren Schutz der Meere.

Weitere Informationen: Das neue Bundesnaturschutzgesetz

Verbraucherschutz

Paketdienstleister müssen ab dem 22. Mai ihre Preise für Auslandssendungen offenlegen. Die EU-Kommission wird dazu eine neue Internetseite schalten, auf der überhöhte Angebote sichtbar werden. Verbraucher können die günstigsten Anbieter nutzen - das Einkaufen im Internet wird erschwinglicher.

Weitere Informationen: Paketversand innerhalb der EU

Hinweis:

Die Nachricht wurde am aktualisiert.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 02.05.2018 (il)

Fundstelle(n):
TAAAG-81850