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IWB Nr. 8 vom Seite 308

Der Steuerstandort Schweiz 2017

Die Schweiz setzt mit den Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt die OECD-Vorgaben um

Fabian Streule und Marc Dietschi

Im Jahr 2017 lag der Fokus der Schweizer Steuerlandschaft auf der lokalen Umsetzung der BEPS-Maßnahmen. So wurde das multilaterale Übereinkommen (MLI) unterzeichnet und die Gesetzgebung zum internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte ist in Kraft getreten. Daneben waren, wie bereits im Vorjahr, Bestrebungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung ein weiteres dominierendes Thema. Nachdem die über Jahre erarbeitete und umstrittene Unternehmenssteuerreform (UStR III) am per Volksentscheid abgelehnt worden war, wurde umgehend die Steuervorlage 17 (SV17) lanciert.

Kernaussagen
  • Zur Einführung der abkommensrelevanten Mindeststandards des BEPS-Projekts hat die Schweiz das BEPS-Übereinkommen unterzeichnet. Auf dieser Basis werden diverse Doppelbesteuerungsabkommen automatisch angepasst.

  • Multinationale Unternehmen in der Schweiz sind ab 2018 verpflichtet, einen länderbezogenen Bericht zu erstellen (BEPS-Aktionspunkt 13). Erstmals ausgetauscht werden diese Berichte 2020.

  • Die Steuervorlage zur Reform des Schweizer Unternehmenssteuerrechts wird dieses Jahr im Parlament behandelt. Erste Gesetzesänderungen könnten damit 2019 in Kraft t...

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