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Investmentsteuerrecht – Teilfreistellungen auf Anlegerebene
Fluch oder Segen?
Am ist die Reform des Investmentsteuergesetzes in Kraft getreten und führte zu einer grundlegenden Änderung der Besteuerung von Investmentfonds und ihren Anlegern. Nach der Reform gilt für Investmentfonds ein neues intransparentes Besteuerungssystem, bei dem zwischen der Ebene des Investmentfonds und der des Anlegers getrennt wird. Danach sind Investmentfonds bereits auf der Fondsebene partiell körperschaftsteuer- und ggf. sogar gewerbesteuerpflichtig nach § 6 Abs. 2 InvStG bzw. § 15 Abs. 1 InvStG und alle Erträge des Investmentfonds, unabhängig davon, ob sie bereits im Ausland versteuert worden sind oder Substanz darstellen, sind beim Anleger grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Den Anlegern werden unter bestimmten Voraussetzungen Teilfreistellungen gewährt. Diesen Teilfreistellungen auf Anlegerebene kommt künftig erhebliche Bedeutung zu. Die Portfolien der Investmentfonds sollten so strukturiert werden, dass eine Optimierung der Teilfreistellungen erreicht werden kann. Andernfalls kann die steuerliche Vorbelastung auf Investment- und Fondsebene zu einer Doppelbesteuerung auf Anlegerebene führen. Schlimmstenfalls führt das neue Besteuerungsregime zu einer Substanzbesteuerung beim Anleger. ...