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Übertragung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften
Praktische Beispielsfälle
Die Übertragung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen kann den steuerlichen Berater vor echte Herausforderungen stellen. Denn ob und in welcher Höhe Steuerbegünstigungen für unentgeltliche Vermögensübertragungen von Unternehmensvermögen in Betracht kommen, ist zunächst davon abhängig, ob begünstigungsfähiges Vermögen vorliegt. Begünstigungsfähiges Vermögen ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens übersteigt. Abweichend davon ist jedoch der Wert des begünstigungsfähigen Vermögens vollständig nicht begünstigt, wenn das „Brutto-Verwaltungsvermögen“ mindestens 90 % des gemeinen Werts des begünstigungsfähigen Vermögens beträgt. Der nachfolgende Beitrag stellt dar, welche Besonderheiten bei Personengesellschaften zu beachten sind. Praktische Beispielsfälle zeigen, welche steuerliche Auswirkung Übertragungen unter Berücksichtigung von Sonderbetriebsvermögen haben.
Steuerbegünstigungen nach den §§ 13a ff. ErbStG kommen nur dann in Betracht, wenn von der Art her begünstigungsfähiges Vermögen Übertragungsgegenstand ist.
In Fällen der Übertr...