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Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags bei Nichtinvestition
(1) Auch ein Investitionsabzugsbetrag, der wegen Überschreitens der Gewinngrenze schon gar nicht hätte in Anspruch genommen werden dürfen, kann gem. § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG rückwirkend rückgängig gemacht werden, wenn die beabsichtigte Investition innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist tatsächlich nicht vorgenommen wird. (2) Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (Bezug: § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c, Abs. 3 EStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
Bei Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, darf ein Investitionsabzugsbetrag u. a. nur dann gebildet werden, wenn der Gewinn ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags nicht über 100.000 € im Wirtschaftsjahr liegt (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG). Ein Investition...BStBl 2005 II S. 704