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Grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken
Das Konsequenzen für inländische Bezieher und ausländische Anbieter
Das zur beschränkten Steuerpflicht und Steuerabzugsverpflichtung bei der Überlassung von Software und Datenbanken durch im Ausland ansässige Anbieter an inländische Kunden Stellung genommen. Die Erläuterungen in dem BMF-Schreiben sollen dazu dienen, die Einordnung der Einkünfte aus der Überlassung von Software und Datenbanken für den Leistungsempfänger zu erleichtern, wodurch sich in der Folge dann auch die Haftungsrisiken für ihn reduzieren. Dieser Beitrag soll die sich ergebenden Änderungen darstellen und eine Einschätzung vornehmen, in welchem Maß dieses Ziel erreicht wurde.
Verursacht jegliche Art der grenzüberschreitenden Überlassung von Software und Datenbanken bei ausländischen Anbietern „inländische Einkünfte“ i. S. von § 49 EStG?
Welche Folgen ergeben sich aus der Annahme „inländischer Einkünfte“ für Leistende und Leistungsempfänger?
Ergeben sich durch das grundlegende Änderungen in der Behandlung der grenzüberschreitenden Überlassung von Software und Datenbanken?
I. Einleitung
[i]Schewe, Beschränkte Steuerpflicht ausländischer Softwareanbieter, IWB 3/2018 S. 98 NWB OAAAG-71760 Dobner/Hammerl, Kauf und Lizenzierung von Software aus dem Ausland, NWB 2...