Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur steuerneutralen Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften
Zugleich Anmerkungen zum BFH-Urteil IV R 19/14
[i]BFH-Urteil v. 9.11.2017 - IV R 19/14 NWB IAAAG-72050 Die intendiert gewinnneutrale Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften stellt für die steuerliche Gestaltungspraxis nach wie vor eine Herausforderung dar, weil die Finanzverwaltung nicht von der Meinung ablässt, sie falle nicht in den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG. Als Gestaltungsoption kann sich – nach den Tatbestandsvoraussetzungen der Norm – die im Ergebnis gewinnneutrale Übertragung im Wege einer Veräußerung aufgedeckter stiller Reserven nach Maßgabe des § 6b EStG darstellen. Das NWB IAAAG-72050 hat Rechtssicherheit im Hinblick darauf herbeigeführt, dass dieser Weg auch zwischen Schwesterpersonengesellschaften gangbar ist, indem begünstigtes Veräußerungs- und Reinvestitionsobjekt ein und dasselbe Objekt sind. Im nachfolgenden Beitrag wird die Entscheidung analysiert, es werden aber auch verbleibende Probleme und insofern bestehende Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Grundsachverhalt: § 6b EStG als Gestaltungsoption
1. Ausgangsproblematik
[i]Ausgliederungsmodell: Steuerneutrale Übertragung eines mit stillen Reserven behafteten WG vor zweitem RechtsaktIn der Praxis kann sich vielfach der Gestaltungswunsch eröffnen...