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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 08 | Versorgungswerk: Steuerfreie Beitragserstattung unabhängig von einer Wartefrist

Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist unabhängig von einer Wartefrist nach dem Ende der Beitragspflicht steuerfrei. Dies hat der BFH zu § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG entgegen der Auffassung des BMF entschieden. Ob die Beitragsrückerstattung zu einer Kürzung des Sonderausgabenabzugs in den Jahren führt, in denen die Pflichtbeiträge zum berufsständischen Versorgungswerk geleistet wurden, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist unabhängig von einer Wartefrist nach dem Ende der Beitragspflicht steuerfrei. – Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden – entgegen der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen.

Im Streitfall hatte ein angestellter Rechtsanwalt Pflichtbeiträge zum berufsständischen Versorgungswerk geleistet. Als er Beamter wurde und damit versicherungsfrei war, wurden ihm auf seinen Antrag hin 90 % seiner Pflichtbeiträge erstattet. Das Finanzamt unterwarf die zurück erstatteten Beiträge der Besteuerung. Mit der Begründung: Anders als in dem einschlägigen BMF-Schreiben aus 2013 gefordert, seien zwischen dem Ende der Beitragspflicht und der Erstattung keine 24 ...

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