Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fokus: Berücksichtigung von sog. Passiva II bei der Zahlungsunfähigkeit und Haftung des Geschäftsführers
Der (Az. II ZR 88/16 NWB VAAAG-71415) zur Einbeziehung auch der sog. Passiva II bei Feststellung der Zahlungsunfähigkeit anhand einer Liquiditätsbilanz entschieden. Ein pauschales Bestreiten durch den Geschäftsführer mit dem Hinweis, der Liquiditätsstatus sei aufgrund einer fehlerhaften Buchhaltung ermittelt worden, reicht nicht aus. Außerdem seien bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch die sog. Passiva II zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Ein Insolvenzverwalter klagte gegen einen ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH auf Ersatz von rund 4,7 Mio. € nebst Zinsen nach § 64 Satz 1 GmbHG für Zahlungen, die der Geschäftsführer in dem Zeitraum vom bis zum vom Konto der GmbH veranlasst hatte. Dabei trug der Kläger vor, die GmbH sei seit dem zahlungsunfähig gewesen. Dies belegte der Kläger mit einem Liquiditätsstatus der am Stichtag verfügbaren und innerhalb der folgenden drei Wochen tatsächlich eingegangenen Mittel.
Der Beklagte bestritt die Zahlungsunfähigkeit bereits zum . Dazu trug er vor, dass die Buchhaltung, die zur Grundlage des Liquiditätsstatus verwendet wurde, unrichtig sei. Außerdem seien die Verbind...