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Neues BMF-Schreiben zu § 8c KStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAG-80663 Die Regelung zum Verlustabzug bei Körperschaften (§ 8c KStG) wurde seit ihrer Einführung im Jahr 2008 mehrfach geändert und um § 8d KStG ergänzt. Zudem gab es wichtige Gerichtsentscheidungen zu dieser Norm. Dennoch hat sich die Finanzverwaltung letztmalig mit (BStBl 2008 I S. 736) umfassend hierzu geäußert. Die fehlenden [i]BMF, Schreiben v. 28.11.2017, BStBl 2017 I S. 1645Stellungnahmen der Verwaltung zu neuen Entwicklungen im Zusammenhang mit § 8c KStG haben in der Praxis für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Mit dem neuen sowie den gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 8c KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge v. äußert sich die Finanzverwaltung erstmalig zu einigen wichtigen Detailfragen, die seit Einführung der Norm im Jahr 2008 aufgekommen sind.
Ausführlicher Beitrag s. .
Vollständige Ersetzung des früheren BMF-Schreibens
[i]Anpassung an die geänderte RechtslageDa das erste Schreiben v. (BStBl 2008 I S. 736) noch vor Einführung der Ausnahmebestimmungen der Stille-Reserven-Klausel und Konzernklausel und vor Ergehen wichtiger Rechtsprechungsentscheidungen erging, wurde ein Update erforderlich. Ein erster Entwurf des neuen BMF-Schreibens wurde am veröffent...BStBl 2017 I S. 1645