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Online-Nachricht - Dienstag, 17.04.2018

Betriebsprüfung | Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000 (BMF)

Das BMF hat die neuen Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab dem bekannt gegeben ().

Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
LAAAG-80885