Online-Nachricht - Dienstag, 17.04.2018
Betriebsprüfung | Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000 (BMF)
Das BMF hat die neuen
Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab
dem bekannt gegeben ().
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in
Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
LAAAG-80885