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Umsatzsteuer | Rabatt durch Pharmaunternehmen mindert USt
Die Gewährung eines Rabatts durch ein Pharmaunternehmen mindert dessen umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG. Dies gilt nach dem BFH unabhängig davon, ob der Rabatt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) gewährt wird.
Der [i]EuGH entschied zugunsten der KlägerinBFH hat in dem Verfahren den EuGH angerufen, der sich für eine Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage aussprach. Der BFH folgte daher nun dem EuGH und gab der Klage statt.
Der [i]BFH widerspricht FinanzverwaltungBFH widerspricht damit der Auffassung der Finanzverwaltung, die eine Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nur im Rahmen der GKV akzeptiert, nicht aber auch im Rahmen der PKV.
Zwar muss das Pharmaunternehmen sowohl bei der GKV als auch bei der PKV der Kran...