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Online-Nachricht - Montag, 16.04.2018

Gesetzgebung | Pläne zum Abbau des Soli (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, welche Pläne sie hinsichtlich des weiteren Abbaupfades des Solidaritätszuschlags für zu versteuernde Einkommen ab einer Höhe von 61.000 Euro verfolgt.

Hierzu die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht vom :

  • Die Bundesregierung beabsichtigt, den Solidaritätszuschlag entsprechend der Festlegungen des Koalitionsvertrages vom schrittweise ab dem Jahr 2021 abzuschaffen. Bei dem ersten Abbauschritt im Jahr 2021 hängt die konkrete Höhe der Freigrenze von dem dann geltenden Einkommensteuertarif ab.

  • Dieser wird im Jahr 2021 anders sein als zum Zeitpunkt Koalitionsvertrag 2018. Vorgaben zur Ausgestaltung des weiteren Abbaupfades enthält der Koalitionsvertrag nicht.

Quelle: BT-Drucks. 19/1470 v. , Antwort der Bundesregierung auf die Frage 4 des Abgeordneten Christian Dürr (FDP) (il)

Fundstelle(n):
JAAAG-80825