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Gewerbesteuer | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Steuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft
Die Einführung der Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft durch § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG im Rahmen des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen v. (BGBl 2002 I S. 2715) verstößt nach dem nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Dass die Personengesellschaft als Mitunternehmerschaft dabei die Gewerbesteuer schuldet, obwohl der Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils beim veräußernden Gesellschafter verbleibt, verletzt das Leistungsfähigkeitsprinzip nicht. Auch das rückwirkende Inkraftsetzen der Vorschrift für den Erhebungszeitraum 2002 steht im Einklang mit der Verfassung.
Der Erste Senat des BVerfG hat damit die Verfassungsbeschwerde einer Kommanditgesellschaft – ein weltweit agierendes Unternehmen im Braugewer...