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Einkommensteuer | Selbst getragene Krankheitskosten können nicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden
Verzichtet ein Steuerpflichtiger auf die Erstattung seiner Krankheitskosten, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, können diese Kosten nach dem nicht von den erstatteten Beiträgen abgezogen werden, die ihrerseits die Höhe der abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 3 EStG reduzieren (Anschluss an die Senatsrechtsprechung zum Selbstbehalt, vgl. Urteile v. - X R 41/11, BStBl 2012 II S. 821, und v. - X R 43/14, BStBl 2017 II S. 55).
Der BFH stellt klar, dass nur die Ausgaben als Beiträge zu Krankenversicherungen abziehbar sind, die im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stünden und letztlich der Vorsorge dienten. Ob die Krankheitskosten als einkommensmindernde außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG anzuerkennen seien, mu...