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Umsatzsteuer kompakt
Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses (BFH)
Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als „Lieferung von Wasser" i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert.
Quelle:
Stromspeicher keine wesentliche Komponente einer Photovoltaik-Anlage (BFH)
Eine Photovoltaik-Anlage besteht im Wesentlichen aus Solarzellen, die in sogenannten Solarmodulen zusammengefasst werden, einem Wechselrichter, der den Gleichstrom umwandelt und einem Einspeisezähler.
Ein Stromspeicher dient nicht der Produktion von Solarstrom und gehört daher nicht zu den (wesentlichen) Komponenten einer Photovoltaik-Anlage. Die Rechtsfrage, ob die zeitversetzte Anschaffung von Komponenten einer Photovoltaik-Anlage zu einer umsatzsteuerrechtlich getrennten Bewertung führen kann, hat daher für die (nachträgliche) Anschaffung eines Stromspeichers keine grundsätzliche Bedeutung.
Quelle:
Vorsteuerabzug: Nationale Ausschlussfrist bei nachträglichem MwSt-Ausweis unionsrechtswidrig (EuGH)
Das Unionsrecht ist dahin auszuleg...