USt direkt digital Nr. 7 vom Seite 1

Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Vorschläge der EU-Kommission

Beate A. Blechschmidt | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Die großen Internetkonzerne zahlen kaum Steuern in der EU. Das will die EU-Kommission ändern und hat am zwei Vorschläge zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft vorgestellt. Diese sehen eine neuartige – als „Digital Service Tax“ bezeichnete – zusätzliche Umsatzsteuer von 3 % sowie eine Besteuerung der digitalen (ertragsteuerlichen) Betriebsstätte vor und würden somit eine grundlegende Reform der internationalen Steuervorschriften bedeuten. Jürgen Scholz stellt auf der die Vorschläge der EU-Kommission vor und gibt eine Einschätzung zu ihrer tatsächlichen Umsetzung und der zu erwartenden Hürden.

Mit einer ganz anderen Thematik hat sich aktuell das FG Baden-Württemberg befasst und zu der Frage der Unternehmereigenschaft bei Gesellschaftern und deren Gesellschaften entschieden. Dabei hat es geurteilt, dass, wenn sich die Miteigentümer eines Grundstücks zwecks Vermietung zu einer Personengesellschaft zusammengeschlossen haben, nicht der einzelne Gesellschafter, sondern die Personengesellschaft Unternehmer i. S. von § 2 Abs. 1 UStG ist. Stellt der Gesellschafter dennoch eine Rechnung aus, schuldet er die Steuer nach § 14c Abs. 2 UStG. Das Finanzgericht ging hierbei im Detail auf die Unterschiede zwischen einer ertrag­steuerlichen Betriebsaufspaltung und dem Unternehmerbergriff des § 2 UStG ein. Thomas Meurer stellt die Konsequenzen aus der Entscheidung für die Praxis in seiner Kommentierung ab der vor.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
USt direkt digital 7 / 2018 Seite 1
NWB UAAAG-80334