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Dienstwagenüberlassung und selbst getragene Arbeitnehmerkosten
Für die Dienstwagenüberlassung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer oftmals geregelt, dass der Mitarbeiter bestimmte Eigenleistungen wie z. B. Benzinkosten während einer privaten Auslandsfahrt selbst zu tragen hat. Diese mindern den geldwerten Vorteil. Sofern eine Berücksichtigung nicht im LSt-Abzugsverfahren erfolgt, können solche Eigenleistungen auch im Rahmen der ESt-Erklärung arbeitslohnmindernd in Ansatz gebracht werden.
Übersteigen allerdings die Eigenleistungen des Arbeitnehmers den privaten Nutzungsvorteil für die außerdienstliche Nutzung eines ihm überlassenen Dienstwagens, reduziert sich der Arbeitslohn aus der Dienstwagengestellung auf max. 0 €. Der übersteigende Betrag führt nach Auffassung des NWB MAAAG-77740, Kurzinfo StuB 2018 S. 266, in dieser Ausgabe) weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten.