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Teilwertabschreibung eines unbebauten Grundstücks
I. Sachverhalt
Der Gebrauchtwagenhändler G erwirbt in 01 ein unbebautes Grundstück von 10.000 qm zu 260 T€. Drei Jahre nach dem Kauf weist die Gemeinde in unmittelbarer Nähe ein sehr großes Gewerbegebiet aus und bietet die Flächen aus ansiedlungspolitischen Gründen für 17 €/qm an (6,50 € Bodenpreis plus 10,50 € Erschließung). Die Nachfrage nach den Grundstücken ist gering.
In 07 nimmt G auf der Basis eines von ihm veranlassten Verkehrswertgutachtens, das sich teils auf Bodenrichtwerte, teils auf die Preise im neuen Gewerbegebiet stützt, eine Teilwertabschreibung von 90 T€ vor. Die „Vorzugspreise“ im Gewerbegebiet weichen nur unwesentlich von den Bodenrichtwerten ab, da sie zu Preisrückgängen auf dem „freien“ Markt geführt haben. Das FA lehnt die Teilwertabschreibung ab und führt zu Begründung u. a. an:
Hinsichtlich des Teilwerts: a) Diverse Grundstücksverkäufe in 01 bis 05 zu Preisen zwischen 30 und 50 €/qm. b) Die den Ausgangspunkt des Gutachtens bildenden Preise im Gewerbegebiet sind ungeeignet, da sie ansiedlungspolitisch bedingte „Vorzugspreise“ darstellen.
Hinsichtlich der Dauerhaftigkeit einer Wertminderung: Zum Bilanzstichtag 07 war die weitere Entwicklung des So...