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Gesetzliche und private Krankenversicherungsbeiträge
Einerseits ist ein jährlicher Höchstbetrag i. H. von 1.900 € gem. § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG (grds. für Arbeitnehmer und Beamte) oder 2.800 € gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EStG (grds. für Selbständige) für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG) steuerlich geltend zu machen. Andererseits werden die meisten Mandanten auf ihren Steuerbescheiden wesentlich höhere KV-Beiträge finden, die als Vorsorgeaufwendungen die Einkommensteuer mindern. Das liegt daran, dass unabhängig von den genannten Höchstbeträgen Aufwendungen für die Basisversorgung in der KV- und Pflegeversicherung uneingeschränkt abzugsfähig sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Basisversorgung über eine private oder eine gesetzliche KV erreicht wird.
Diese Regelung ist allerdings exakt einzuhalten, wie das ( NWB CAAAF-90653, EFG 2017 S. 209) und nachfolgend der NWB HAAAG-77117 (DStR 2018 S. 454 = Kurzinfo StuB 2018 S. 232 NWB UAAAG-78355) entschieden hat. Die miteinander verheirateten Mandanten hatten neben der gesetzlichen KV, die eine sozialhilfegleiche Basisversorgung darstellen sollte, auch zusätzlich noch eine private KV abgeschlossen, die genau dem identischen Zweck...