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BFH 15.01.2018 VI B 77/17, StuB 7/2018 S. 266

Einkommensteuer | Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kfz-Kosten bei der Dienstwagenüberlassung

Übersteigen die Eigenleistungen des Arbeitnehmers den privaten Nutzungsvorteil für die außerdienstliche Nutzung eines ihm überlassenen betrieblichen Kfz des Arbeitgebers, führt der übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten. Dies gilt sowohl bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode als auch bei der 1 %-Regelung. Die Rechtslage ist geklärt (Bezug: § 8 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2, 3 EStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

Praxishinweise

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung, d. h. für die Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Nichts anderes gilt, so der BFH, wenn der Arbeitnehmer im Rahm...BStBl 2017 II S. 1014

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