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Immobilienverwaltung in Anwaltssozietät
Es liegt gem. AnwZ (Brfg) 3/17 NWB OAAAG-46099 kein Verstoß gegen die Kanzleipflicht vor, wenn eine Rechtsanwaltssozietät in ihren Kanzleiräumen eine Immobilienverwaltung beherbergt, die unter Nutzung der gleichen Anschrift und der gleichen Kommunikationsverbindungen vom Kläger als namensgebendem Sozius der Rechtsanwaltssozietät betrieben wird.
Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten (§ 27 Abs. 1 BRAO). Von einer Kanzlei im Rechtssinne kann nur bei Vorhandensein organisatorischer Maßnahmen gesprochen werden, die der Öffentlichkeit den Willen des Anwalts offenbaren, anwaltliche Dienstleistungen bereitzustellen. Die Ausübung der Immobilienverwaltung durch den Kläger ...