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Analyse und Befundung von Gewebeproben durch Laborarzt als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen
Vor dem FG Hamburg war die umsatzsteuerliche Behandlung von Laborleistungen, die ein Laborarzt an externe Ärzte und Kliniken erbringt, zu klären.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte und/oder Krankenhäuser analysiert und befundet, sind als Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei. Die Regellösung setzt nicht das Bestehen eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient voraus.
II. Sachverhalt
Die Klägerin des Besprechungsurteils ist eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende ärztliche Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer GbR. Sie betreibt ein eigenes Labor zur Analyse und Befundung von Gewebeproben und verfügt über keine vertragsärztliche Zulassung.
Die Laboruntersuchungen werden durch die Klägerin aufgrund ärztlicher Anordnung durchgeführt und dienen der Erkennung von Krankheiten. Die Gewebeproben werden bei Eingang von einem der verantwortlichen Gesellschafter gesichtet und nach Fragestellung und Dringlichkeit vorsortiert. Anschließend wird das vom Patienten gewonnene Gewebe vom nichtärztlichen Personal aufbereitet. Das vorbereitete Gewebe wird sodann von den Ärzten untersucht und befundet. Der Befund wir...