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Erbrecht – ein erster Überblick
Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen einen ersten Überblick über das auf den ersten Blick recht komplizierte deutsche Erbrecht geben. Wenn Sie diesen Artikel gelesen haben, werden Sie vielleicht schnell merken, dass es gar nicht so kompliziert ist, sondern einem einfachen, logischen Weg folgt. Das Erbrecht ist in §§ 1922 ff. BGB geregelt. Unterschieden wird zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der Verfügung von Todes wegen (hierunter fällt unter anderem das Testament oder der Erbvertrag).
Einleitung
Als Erstes möchte ich unsere Beispielsfamilie vorstellen: Das Ehepaar Henriette und Karl-Heinz Meier lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Henriette und Karl-Heinz haben drei Kinder, die mittlerweile erwachsen sind. Dies sind Johannes, Michael und Markus. Alle drei Kinder sind verheiratet. Johannes ist mit Heidrun verheiratet und sie haben die gemeinsamen Kinder Lilly und Jules. Michael ist mit Kerstin verheiratet und sie haben die gemeinsamen Kinder Mike, Ferdinand und Ben. Markus ist mit Julia verheiratet. Sie erwarten ihr erstes Kind. Julia ist im vierten Monat schwanger.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn jemand stirbt, der kein oder kein gültiges Testam...