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Anschaffungskostenrestriktion bei der equity-Bewertung?
Gemäß E-DRS 34 besteht keine Anschaffungskostenrestriktion bei der Aufdeckung der anteiligen stillen Reserven und Lasten im Rahmen der Nebenrechnung zur equity-Bewertung. Die fair value-Neubewertung soll somit nicht durch den Unterschiedsbetrag zwischen Beteiligungsbuchwert und dem Buchwert des anteiligen Eigenkapitals begrenzt werden, selbst wenn dadurch ein passiver Unterschiedsbetrag entsteht.
Pro
Durch das BilMoG wurde im Rahmen der equity-Bewertung die alternativ zulässige Kapitalanteilsmethode zugunsten der Buchwertmethode abgeschafft. Seither ist eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen in der Konzernbilanz zwingend mit dem Buchwert anzusetzen (§ 312 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei der equity-Bewertung sind nach § 312 Abs. 1 Satz 2 HGB ein „ Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passiver Unterschiedsbetrag [...] im Konzernanhang anzugeben.“ Der Unterschiedsbetrag ist entsprechend der vorhandenen stillen Reserven und Lasten dem Nettovermögen zuzuordnen und fortzuführen, abzuschreiben oder aufzulösen, wobei die verbleibende Differenz als Geschäfts- oder F...