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Mandatsverhältnis | Zum Vertrag zugunsten des Arbeitnehmers
Die Beauftragung eines Steuerberaters mit der externen Lohnbuchhaltung zur Sicherstellung der Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung, Einbehaltung sowie Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt (§ 41a EStG) erfolgt allein im Interesse des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ist insoweit nicht in den Schutzbereich dieses Vertrags zwischen Arbeitgeber und Steuerberater einbezogen. Dem Arbeitgeber wäre eine solche Einbeziehung der Arbeitnehmer auch nicht zumutbar, weil dieser andernfalls zum kostenlosen Steuerberater für die Einkommensteuererklärungen auch sämtlicher Arbeitnehmer würde und automatisch für deren Vermögensinteressen Verantwortung übernehmen müsste. Insoweit ist vielmehr der Arbeitnehmer selbst gehalten, ggf. einen eigenen Steuerberater zur Fertigung seiner Einkommensteuererklärung und Absic...