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Amtshaftung | Durchführen eines Ermittlungsverfahrens
Das Ermittlungsverfahren gegen den in den Jahren 2004 bis 2012 amtierenden DFB-Präsidenten wegen schwerer Steuerhinterziehung stellt keine Amtspflichtverletzung dar. In dem seit Ende 2015 gegen den Kläger laufenden Ermittlungsverfahren geht es um die strafrechtliche Bewertung des folgenden Sachverhalts: Der Kläger hat in seiner weiteren Funktion als Vizepräsident des WM-Organisationskomitees (OK) 2005 eine Überweisung i. H. von 6,7 Mio. € an die FIFA für das OK freigegeben. Der Verwendungszweck dieser Zahlung bezog sich auf eine „FIFA-Gala“, die nie stattgefunden hat. Ob die Zahlung der Rückführung eines Darlehens an eine dritte Person dienen sollte, ist zwischen ihm und dem beklagten Land Hessen, von dem er Schadensersatz begehrt, streitig. Die 6,7 Mio. € wurden 2006 als steuermindernde B...