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Einkommensteuer | Keine tarifermäßigte Besteuerung von Aufstockungsbeträgen zum Transferkurzarbeitergeld
Das entschieden, dass es sich bei monatlichen Zahlungen zur Aufstockung des Transferkurzarbeitergelds um laufenden steuerbaren Arbeitslohn i. S. der § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 2 Abs. 1 LStDV handelt, der nicht gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2, § 24 Nr. 1 EStG ermäßigt zu besteuern ist.
Der Kläger erzielte im Streitjahr 2014 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Mai 2013 hatte er mit seinem Arbeitgeber und einer Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft einen Vertrag abgeschlossen, der monatliche Zahlungen einer Transfergesellschaft zur Aufstockung des Transferkurzarbeitergelds vorsah. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, die monatlichen Zuschüsse seien nicht wegen der Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt worden, sondern wegen der Kurzarbeit. Der Kläger ...