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Einkommensteuer | Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags bei Nichtinvestition
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Auch ein Investitionsabzugsbetrag, der wegen Überschreitens der Gewinngrenze schon gar nicht hätte in Anspruch genommen werden dürfen, kann gem. § 7g Abs. 3 EStG rückwirkend rückgängig gemacht werden, wenn die beabsichtigte Investition innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist tatsächlich nicht vorgenommen wird. (2) Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist.
Die Argumentation der Kläger in derartigen Fällen rechtsirriger Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen (Rücklagen oder Abzugsbeträge) ist stets die gleiche: Da die Steuervergünstigung ohne Rechtsgrundlage gewährt wurde, kann sie auch nicht rückgäng...BStBl 2005 II S. 704