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Verwaltungsrecht – Auskunftspflicht zu Berliner Ferienwohnungen (VG)
Internetportale müssen dem Land Berlin anonyme Inserate zu Ferienwohnungen offenlegen. Die deutsche Niederlassung einer weltweiten Online-Plattform ist aber die falsche Adressatin eines Auskunftsverlangens.
Sachverhalt: Die Klägerin ist die deutsche Tochtergesellschaft einer Plattform zur Vermittlung von Unterkünften. Dort bietet ein Gastgeber anonym eine Zweiraumwohnung in Prenzlauer Berg für 50 € pro Person und Nacht an. Das Bezirksamt Pankow von Berlin verlangte von der Klägerin, u. a. den Namen des Vermieters sowie die abgerechneten Gebühren für näher bezeichnete Gäste zu nennen.
Hinweis: Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
Quelle: V...