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Internationale Rechnungslegung – EU übernimmt Änderungen an IAS 40 in EU-Recht
Die Europäische Union hat im Amtsblatt v. die Verordnung (EG) Nr. 2018/400 v. zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ übernommen. Hiervon betroffen sind die geänderten §§ 57 bis 58 sowie die neu angefügten §§ 84C bis 84E. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder danach beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen früher an, hat es dies anzugeben.
Quelle: DRSC v.