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Virtuelle Währungen im Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht
Steuerliche Behandlung am Beispiel von Bitcoins
Über Bitcoins – eine virtuelle Internetwährung – wurde nicht zuletzt aufgrund deren rasanter Wertentwicklung in den Medien berichtet. So schwankte der Kurs im Jahr 2017 in der Bandbreite zwischen 1.000 und 19.000 US-$. Neben Bitcoins existieren weitere virtuelle Währungen. Beispielhaft zu nennen sind hier Ethereum, Ripple, Litecoin und NEO (vgl. Auflistung unter coinmarketcap.com). Dem Vernehmen nach werden solche virtuellen Währungen immer mehr genutzt. Diese werden als Spekulationsobjekt ebenso eingesetzt wie als „Zahlungsmittel“. Anlegerschützer weisen auf die hohen Risiken dieser Investitionen hin. Zum konservativen Sparen und zum Vermögensaufbau mit überschaubarem Risiko eignen sich diese Investitionen wohl nicht.
Virtuelle Währungen stellen nicht nur die Nutzer, sondern auch die Steuerrechtler vor neue Herausforderungen. Die jüngsten Entwicklungen zeigen auf, dass die Fallgestaltungen genau zu unterscheiden sind.
Während aus umsatzsteuerlicher Sicht wohl in der Regel nicht steuerbare oder steuerfreie Leistungen vorliegen, ist ertragsteuerlich insbesondere zwischen Vermögensverwaltung und Gewerblichkeit abzugrenzen. Im Privatv...