Arbeitshilfe - Stand: 30.04.2020

Bemessung des Streitwerts für eine Kostenerstattung nach § 77 EStG

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Bemessung des Streitwerts für eine Kostenerstattung nach § 77 EStG:

Wie bemisst sich im Fall eines (erfolgreichen) Untätigkeitseinspruchs in Kindergeldangelegenheiten der Streitwert nach § 52 GKG für eine Kostenerstattung nach § 77 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
RAAAG-79179