WP Praxis Nr. 4 vom Seite 105

Alles Wichtige zum neuen Bestätigungsvermerk in einer Beitragsserie

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps | Hochschule Koblenz | Herausgeber der WP Praxis

Anfang dieses Jahres wurden die IDW Prüfungsstandards der sog. IDW PS 400er-Reihe veröffentlicht. Sie definieren „Gesicht“ und Inhalte des „neuen“ Bestätigungsvermerks. Zur Reihe gehören der vollständig überarbeitete IDW PS 400 n. F. sowie die neuen IDW PS 401, 405 und 406. IDW PS 400 n. F. regelt die Grundsätze für Form und Inhalt des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks, IDW PS 401 die Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte, IDW PS 405 die Modifikation von Prüfungsurteilen und IDW PS 406 die Aufnahme von sonstigen Hinweisen in den Bestätigungsvermerk. Mit diesen Standards transformiert das IDW ISA 700 ff. in die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Ihr Anwendungszeitpunkt ist zweigeteilt. Für Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) besteht Anwendungspflicht bereits für Berichtszeiträume, die nach dem beginnen, bei Abschlussprüfungen anderer Unternehmen (Non-PIE) dagegen erst für Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden).

Der Bestätigungsvermerk ist die öffentlich sichtbare „Visitenkarte“ des Abschlussprüfers. Die neuen Regelungen dazu sind nun deutlich umfangreicher, erheblich komplexer und heterogener verteilt als bisher. Ihre praktische Anwendung steht für Abschlussprüfungen bei PIE bereits im Jahr 2018 im Fokus der Inspektionen durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS). Es ist sicher keine gewagte Prognose zu vermuten, dass auch die WPK für Abschlussprüfungen bei Non-PIE die erste Umsetzungsrunde im Rahmen der präventiven Berufsaufsicht sehr genau betrachten wird. Berufsangehörige müssen sich nicht nur deshalb mit den Regelungen der IDW PS 400er-Reihe zum Bestätigungsvermerk intensiv vertraut machen. Während der täglichen Berufsarbeit ist das nicht einfach zu gewährleisten. Daher bietet Ihnen die WP Praxis dabei nun mit einer Serie von Beiträgen zum neuen Bestätigungsvermerk Unterstützung an.

Dem offiziellen Beginn dieser Serie vorgezogen, wurden aus Gründen der besonderen Aktualität bereits im letzten Heft erste praktische Umsetzungsergebnisse beim Bestätigungsvermerk zur Abschussprüfung von Jahresabschluss und Lagebericht bei PIE zusammengefasst.

In diesem Heft startet die Serie im eigentlichen Sinne mit dem Beitrag „Der neue Bestätigungsvermerk – Regelungsbereiche und Zusammenspiel der IDW PS 400er-Reihe“.

In den folgenden Heften wird die Serie fortgesetzt mit Beiträgen

  • zu Inhalt und Formulierung des neuen Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss und Lagebericht bei Non-PIE,

  • zu Inhalt und Formulierung des neuen Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss und Lagebericht bei PIE,

  • zu den Ergebnissen einer Auswertung erster pflichtmäßig erteilter neuer Bestätigungsvermerke zur Konzernrechnungslegung bei PIE,

  • zur Modifikation von Prüfungsurteilen im neuen Bestätigungsvermerk und

  • zur Aufnahme von sonstigen Hinweisen in den neuen Bestätigungsvermerk.

In dieser Beitragsserie finden Sie alles Wichtige zum neuen Bestätigungsvermerk – praxisorientiert kompakt aufbereitet und anschaulich dargestellt. Wir wünschen uns, dass diese Unterstützung für Sie hilfreich ist.

Holger Philipps

Fundstelle(n):
WP Praxis 4/2018 Seite 105
NWB NAAAG-79111