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Umsatzsteuer | Rabattgewährung an private Krankenkassen – Abschläge pharmazeutischer Unternehmer
Nach dem mindern Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG die Bemessungsgrundlage für die gelieferten Arzneimittel (Folgeentscheidung zum „Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG“ NWB LAAAG-70562).
Die Finanzverwaltung hatte Entgeltsminderungen bisher nur für Preisabschläge der pharmazeutischen Unternehmen an die Krankenkassen gesetzlich Krankenversicherter anerkannt, weil in diesen Fällen die Krankenkassen als Abnehmer in die Lieferkette einbezogen sind. Der EuGH entschied, nichts anderes könne für Preisabschläge gelten, die nicht in die Lieferkette einbezogenen Unternehmen der privaten Krankenversicherung gewährt werden. Der BFH verweist ohne jede Auseinandersetzung [i]Becker, NWB 10/2018 S. 618mit der Rechtsla...