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Anweisungen des BMF zum neuen Datenschutzrecht ab 25.5.2018
[i]Baum, Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018, Grundlagen NWB JAAAG-60004 Mit mehreren BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung ausführliche Anweisungen zu dem ab dem geltenden Datenschutzrecht im Besteuerungsverfahren erlassen. Neu bzw. überarbeitet sind:
das BMF-Grundsatzschreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom (BStBl 2018 I S. 185),
das BMF-Schreiben zur Anpassung des AEAO zu §§ 30, 91, 251 und 364 an die gesetzlichen Neuregelungen v. (BStBl 2018 I S. 175) und
das neugefasste BMF-Schreiben zu Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern v. (BStBl 2018 I S. 201).
Die in diesen drei BMF-Schreiben dargelegten Grundsätze entsprechen weitestgehend den von Baum in mehreren Beiträgen (; ; ; ; ) bereits gemachten Erläuterungen. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden nachfolgend lediglich die wesentlichen Aspekte beleuchtet, die über diese Ausführungen von Baum hinausgehen.
1. Verwaltungsverfahren in Steuersachen nach der AO
[i]Anwendungsbereich der neuen Datenschutzregeln der AODie neuen Datenschutzregeln der AO gelten in erster Linie in Verwaltungsverfahren in Steuersachen nach der AO. Nach des BMF-Grundsatzsch...