IFRS-Kommentar
Stand: 01.02.2018
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§ 15a Leasingverhältnisse
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 16 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Konzeptionelle Grundlagen
1 IFRS 16 schreibt für den Leasinggeber im Wesentlichen die bisherigen Regelungen von IAS 17 fort, bringt hingegen für den Leasingnehmer fundamentale Änderungen.
2Der Leasinggeber hat – wie schon nach IAS 17 – ein Leasingverhältnis als finance oder operating lease zu qualifizieren (Rz 198), wobei auch die Klassifizierungskriterien gegenüber IAS 17 unverändert bleiben.
- Beim finance lease bucht der Leasinggeber das Leasingobjekt gegen eine Leasingforderung aus, weil er das wirtschaftliche Eigentum verliert. 
- Beim operating lease bleibt das Leasingobjekt in seiner Bilanz. 
3 Für den Leasingnehmer ändert IFRS 16 (fast) alles. Er hat nicht mehr über die Bilanzierung des Leasingobjekts zu befinden, sondern – mit bestimmten Ausnahmen (Rz 89 ff.) – ein Nutzungsrecht am Leasingobjekt (right-of-use asset) und korrespondierend eine Leasingverbindlichkeit (lease liability) anzusetzen (Rz 81).
4 Die nach IFRS 16 vorgesehenen Bilanzierungsmodelle find...