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NWB direkt Nr. 13 vom Seite 277

Kaum zu heben – Steuerfolgen der Realisierung stiller Lasten nach dem BMF-Schreiben vom 30.11.2017

Dr. Andreas S. Bolik und Carolin Selig-Kraft

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-78327 Mit dem AIFM-StAnpG v.  (BGBl 2013 I S. 4318) hat der Gesetzgeber ein Gesetz zur „Konservierung“ stiller Lasten beschlossen. Die komplexe Gesetzessystematik der § 4f und § 5 Abs. 7 EStG zur Hebung stiller Lasten warf bereits direkt mit ihrer Einführung zahlreiche Anwendungsfragen auf. Mit (BStBl 2017 I S. 1619) äußert sich die Finanzverwaltung zu zentralen Anwendungsfragen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Ermittlung abstrakter Schattenwerte: [i]BMF, Schreiben v. 30.11.2017, BStBl 2017 I S. 1619 Die endgültige Verwaltungsanweisung enthält einige gewichtige inhaltliche Anpassungen und Klarstellungen, jedoch keine fundamentalen Überraschungen (vgl. Bolik/Selig-Kraft, DStR 2017 S. 169; Bolik, StuB 4/2017 S. 156). Die Finanzverwaltung hat sich in ihrem Schreiben v.  darauf verlegt, abstrakten Schattenwerten vor der konkreten Anknüpfung an den konkreten Bilanzansatz des unmittelbaren Rechtsvorgängers den Vorrang zu geben. Unter dem „ursprünglich Verpflichteten“ soll das Steuersubjekt zu verstehen sein, welches die Verpflichtung erstmalig begründet hat (Rz. 9). Eine Informationspflicht des ursprünglich Verpflichteten hinsichtlich bisheriger Bilanzansä...

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