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Rat der EU | Einigung auf Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen für Intermediäre ab 2020
Der [i]Rat der EU, Presseinformation 126/18 v. 13.3.2018 und Entwurf der Richtlinie als Dokument 2017/0138 (CNS) unter http://go.nwb.de/bj2dzECOFIN hat sich am (noch nicht formell) auf eine Richtlinie geeinigt, die zum Meldepflichten für Intermediäre (z. B. Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) über grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen einführen soll. Die geplante Anzeigepflicht setzt in keiner Weise voraus, dass die steuerlichen Gestaltungen aggressiv, schädlich für den Fiskus oder sonst im weiteren Sinne steuervermeidend sind. Verstöße gegen diese Anzeigepflichten müssen im nationalen Recht strafbewehrt sein. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten ferner zum gegenseitigen Informationsaustausch über diese Meldungen.