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FG Rheinland-Pfalz | Keine Auskunfts- und Vorlagepflicht des im Inland wohnhaften Geschäftsführers einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Ein im Inland wohnhafter gesetzlicher Vertreter einer ausländischen Kapitalgesellschaft kann in dieser Eigenschaft nicht gem. § 93, § 97 AO auf Auskunft und Vorlage in Anspruch genommen werden.
Der in Deutschland wohnhafte Kl. war Geschäftsführer einer luxemburgischen S. à r. l. Das Finanzamt teilte ihm mit, dass die Mitarbeiter der Gesellschaft nach ihren Erkenntnissen auch außerhalb Luxemburgs für den Arbeitgeber tätig würden, da sie Transporte in Deutschland und/oder in Drittländern durchführen. Zur Überprüfung einer zutreffenden Lohnversteuerung bei den Arbeitnehmern wurde er als Geschäftsführer nach § 93 Abs. 1 i. V. mit § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO [i]Territorialitätsgrundsatz knüpft hier an den Sitz der Gesellschaft an, nicht an den Wohnsitz des gesetzlichen Vertretersim Besteuerungsverfahren um Auskunft über die Beschäftigungsverhältnisse aller im Zeitraum 2014 bis März 2017 beschäftigten Mitarbeiter gebeten. Die gegen d...