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Missachtung des Vertragsstatuts als Rechtsanwendungsfehler
Hat das Tatsachengericht einen Vertrag, der ausländischem Recht unterliegt, nach deutschem Recht ausgelegt, liegt darin ein Verstoß gegen materielles Bundesrecht, der vom Revisionsgericht ohne Rüge zu berücksichtigen ist (Bezug: § 118 Abs. 2, § 155 FGO; § 293, § 560 ZPO).
(1) Im Urteilsfall ist die bilanzielle Behandlung einer einem Medienfonds als Lizenzgeber bei zeitlich befristeter Überlassung von Filmrechten zustehenden „Schlusszahlung“ streitig. Nach dem in § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB ausdrücklich geregelten Realisationsprinzip sind Gewinne nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Ein Gewinn ist in diesem Sinn realisiert, wenn bei gegenseitigen Verträgen der Leistungsverpflichtete die vereinbarte Leistung „wirtschaftlich erf...