Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachkalkulation der Umsätze einer Cocktailbar
Das Sächsische FG hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Mängel bei der elektronischen Kassenführung dazu führen, dass die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen als nicht mehr formell ordnungsgemäß i. S. von § 158 AO anzusehen sind und somit eine Schätzung der Umsätze zulässig ist bzw. eine Nachkalkulation der Umsätze widerlegt, dass die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen materiell zutreffend sind.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Die formelle Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung gemäß § 158 AO ist nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel erschüttert, mit der Folge, dass die Finanzverwaltung gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 AO zur Schätzung befugt ist.
2. Keine solch wesentlichen Mängel stellt es dar, wenn eine elektronische Kasse über zwei Wochen ausfällt sowie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Endsummenbons mit derselben Nummer ausgibt.
3. Ist somit die Buchführung formell ordnungsgemäß, kann nur durch eine Nachkalkulation ausnahmsweise die Richtigkeitsvermutung des § 158 AO noch erschüttert werden, wenn sich aus dieser Nachkalkulation ergibt, dass das Buchführungsergebnis sachlich schlechterdings nicht möglich sein kann. An diese Nachkalkulation sind somit wesentlich höhere Anforderungen zu stellen als an eine...