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Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mietzinsen für die Ausstattung von Filmproduktionen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAG-78018 In seinem Urteil v. - 11 K 11196/17 NWB JAAAG-70460 blickte das FG Berlin-Brandenburg hinter die Kulissen einer Filmproduktion. Es hat hier erstmals zur gewerbesteuerlichen Einordnung von Mieten für Ausstattungsgegenstände Stellung genommen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Sachverhalt des Urteils: [i]Unterscheidung zwischen Auftragsproduktionen und Eigenproduktionen Die Klägerin ist eine Filmproduktions-GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung von Kino- und TV-Filmen ist. Bei Filmwerken handelt es sich um individuelle Einzelstücke, deren Herstellungskosten unterschiedlich finanziert werden. Hier ist zwischen Auftrags- und Eigenproduktionen zu unterscheiden. Unabhängig von der Produktionsform werden die Filmaufnahmen an wechselnden Drehorten hergestellt. Hierzu werden verschiedenste bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter angemietet.
Ergebnis des FG Berlin-Brandenburg: In seinem [i]Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStGUrteil kommt das FG Berlin-Brandenburg zu dem Ergebnis, dass es sich hierbei um Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG handelt. Im Film ist jedoch häufig nichts wie es scheint. So sind m. E. die Ausgaben individuell daraufhin zu untersuchen, ob sie dem Grunde und der Höhe nach eine gewerbesteuerliche...