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ZFA Nr. 3 vom Seite 14

GOZ – nicht einfach, aber verständlich

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß; Altleiningen

Die GOZ – die Gebührenordnung für Zahnärzte – ist nicht nur eine Ansammlung von Positionen, die man mehr oder weniger auswendig lernen kann. Die GOZ ist vielmehr eine Anhäufung von Paragrafen mit vielen Bestimmungen und Vorschriften. Und wie sich das für eine deutsche „Verordnung“ gehört, ist sie nicht in einer allgemein gebräuchlichen Sprache verfasst, sondern strotzt vor juristischen Formulierungen, die für Otto Normalbürger nur schwer verständlich sind.

Bei der Berechnung der zahnärztlichen Leistungen müssen wir zwischen zwei Gebührenverzeichnissen unterscheiden: dem BEMA und der GOZ. BEMA ist die Kurzform für „Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen“ und GOZ steht für „Gebührenordnung für Zahnärzte“. Eine weit verbreitete Meinung besagt, dass der (nicht die!) BEMA für die gesetzlich Versicherten und die GOZ für die privat versicherten Patienten genommen wird. Das ist nicht falsch, aber auch nicht vollständig korrekt, denn der Einsatzbereich der GOZ geht zunehmend über die Gruppe der privat versicherten Patienten hinaus. Grundsätzlich gilt, dass die GOZ immer dann zur Anwendung kommt, wenn nicht ausdrücklich durch Bundesgesetz „etwas anderes“ (§ 1 GOZ) als Berechnungsgrund...