Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anwaltszulassung | Zur Zulassung eines Betriebsrats als Syndikusrechtsanwalt
Ist ein Betriebsrat von seiner beruflichen Tätigkeit vollständig befreit, kann er nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden.
Unternehmensjurist U bei der G. Krankenversicherung AG ist seit März 2014 Vorsitzender des Betriebsrats des Hauptbetriebs der AG und für die Dauer der Ausübung dieses Amtes von seiner Tätigkeit als Unternehmensjurist vollumfänglich freigestellt. Im Juni 2016 hat die zuständige Rechtsanwaltskammer den U antragsgemäß als Syndikusrechtsanwalt zugelassen. Die Klage der DRV (vgl. zur Klagebefugnis § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. mit § 42 Abs. 2 VwGO) hiergegen ist begründet. Die Zulassung ist von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Betreffenden abhängig und daher derzeit nicht möglich. Die nicht mögliche Anwaltszulassung durch die Beklagte verstößt nicht gegen die für Mitglieder des Betriebs...